Fehlerhafte Zahnbehandlung führt zu cranio-mandibulärer Dysfunktion (CMD). In einem Arzthaftungsprozess hat der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln die beklagte Zahnärztin aus dem Kölner Umland zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 10.000 Euro verurteilt. Die Beklagte muss außerdem die Kosten für die notwendige Anschlussbehandlung erstatten.
Keine Gewöhnung an die neuen Zähne
2. Mai 2020 30. April 2020