Im gerichtlichen Eilverfahren kann eine NRW-Soforthilfe 2020 nicht gewährt werden, wenn der Antragsteller nicht glaubhaft macht, dass ohne die Zahlung eine Existenzgefährdung seines Unternehmens vorliegen würde, sondern sich auf eine private Existenzgefährdung beruft.
Kein Anspruch auf NRW-Soforthilfe im Eilverfahren wegen privater Existenzgefährdung
10. Mai 2020 10. Mai 2020