Nach einer aktuellen Entscheidung der für Versicherungsrecht zuständigen 3. Zivilkammer muss eine Rechtsschutzversicherung die Prozesskosten nicht übernehmen, wenn ein sog. Heirats- oder Beziehungsschwindler auf Schadensersatz verklagt werden soll.
Rechtsschutzversicherung greift nicht für Klage gegen Heiratsschwindler
26. Mai 2020 26. Mai 2020