München/Berlin (DAV). Auch wenn ein Begrenzungsstein etwa fünf Zentimeter in die Parktasche hereinragt, bekommt man bei einem Anstoß keinen Schadensersatz. Den Autofahrer trifft die Pflicht, sich die Parklücke genau anzuschauen.
Schadensersatz wegen Begrenzungsstein einer Parkbucht?
4. Mai 2020 4. Mai 2020