Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen C oder C1 (Kraftfahrzeuge mit einem Gewicht über 3,5 t) kann auch dann keine Ausnahme vom Erfordernis der Mindestsehschärfe gemacht werden, wenn der Antragsteller jahrelange Erfahrung mit dem Führen von Einsatzfahrzeugen mit einem Gewicht von knapp unter 3,5 t aufweist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz auf die Klage eines Rettungssanitäters aus dem Westerwaldkreis.
Hohe Sehkraft für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
13. Mai 2020 13. Mai 2020