Hohe Sehkraft für Kraftfahrzeuge über 3,5 t

13. Mai 2020

Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen C oder C1 (Kraftfahrzeuge mit einem Gewicht über 3,5 t) kann auch dann keine Ausnahme vom Erfordernis der Mindest­sehschärfe gemacht werden, wenn der Antragsteller jahrelange Erfahrung mit dem Führen von Einsatzfahrzeugen mit einem Gewicht von knapp unter 3,5 t aufweist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz auf die Klage eines Rettungssanitäters aus dem Westerwaldkreis.

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