Schwangere Asylsuchende – raus aus Aufnahmeeinrichtung

13. Mai 2020

Schwangere Asylsuchende muss wegen Corona-Ansteckungsgefahr nicht weiter in Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge wohnen. Das Verwaltungsgericht Münster hat durch Beschluss vom 7. Mai 2020 in einem Eilverfahren dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg, aufgegeben, die Verpflichtung einer schwangeren Asylsuchenden und ihres Ehemanns, in der Zentralen Unterbringungseinrichtung in Rheine zu wohnen, zum Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus vorläufig zu beenden.

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