Ohne Notar keine Brautgabe

23. April 2019

München/Berlin (DAV). Das bei einer Heirat in Deutschland gegebene so genannte Morgengabeversprechen bedarf einer notariellen Beurkundung. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Verweis auf eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 7. September 2018 (AZ: 527 F 12575/17).

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