Berlin (DAV). Kassiert ein Busfahrer von Kunden den Fahrpreis, ohne Fahrscheine auszudrucken, riskiert er seinen Job. Behält er das Geld, liegt ein schwerwiegender Verstoß gegen seine Pflichten vor. Er kann fristlos entlassen werden. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. August 2018 (AZ: 10 Sa 469/18).
Kündigung eines Busfahrers wegen Kassierens von Kundengeldern
18. April 2019 17. April 2019