Wer nach 17 Jahren ohne Führerschein eine erneute Fahrerlaubnis beantragt, muss unter Umständen noch einmal eine theoretische und praktische Fahrprüfung durchlaufen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Blick auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt a.d.W. vom 23. Mai 2018 hin (AZ: 1 K 1113/17.NW).
17 Jahre ohne Führerschein – erneute Fahrprüfung
13. April 2019 12. April 2019