Strafen und Sanktionen haben im Sozialgesetzbuch nichts zu suchen

10. April 2019

Arbeitsmarkt regulieren statt Erwerbslose sanktionieren. „Nur Förderung und Unterstützung bringen Menschen in Arbeit. Strafen und Sanktionen haben im Sozialgesetzbuch nichts zu suchen. Niemand darf in prekäre Arbeit gezwungen werden“, erklärt Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, die veröffentlichte Sanktionsstatistik der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2018.

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Kommentierte Gerichtsentscheidungen – Teil 9

9. April 2019

Sozialgericht Hildesheim, Urteil vom 22. Februar 2019 (Az.: S 42 AY 3/18). Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Asylantrag zu Unrecht als unzulässig abgelehnt hat, und es deshalb für die Abschiebung von Deutschland nach Italien an einem Rechtsgrund fehlte, dann war die Wiedereinreise in das Bundesgebiet nicht rechtsmissbräuchlich oder vom prägenden und bestimmenden Willen getragen, hier Leistungen nach dem AsylbLG zu erlangen. § 1a Abs. 1 AsylbLG gelangt deshalb nicht zur Anwendung.

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