Das Verwaltungsgericht Münster hat durch Beschluss den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eines Mannes aus dem Kreis Warendorf abgelehnt, der unter anderem beantragt hatte, es dem zuständigen Jugendamt zu untersagen, Daten betreffend seine strafrechtliche Verurteilung wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften an Dritte weiterzugeben.
Jugendamt darf über Verurteilung wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften informieren
6. April 2019 5. April 2019