Das Landessozialgericht (LSG) hat in seinem jüngst rechtskräftig gewordenen Urteil vom 19.09.2018 festgestellt, dass eine Tätigkeit als Tagespflegerin in der Randzeitenbetreuung nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, in der sozialen Pflegeversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung unterliegt (Az. L 8 R 800/16).
Tag: 16. April 2019
Ex-Partner zur Grundbuch Einsicht berechtigt
München/Berlin(DAV). Trennt sich ein Paar, das gemeinsam ein Haus gebaut hat, kann der Ex-Partner, der beim Bau erheblich mitgeholfen hat, eine Entschädigung verlangen. Er muss seine Ansprüche gegenüber dem Grundstückseigentümer geltend machen können. Dafür kann die Einsicht in das Grundbuch notwendig sein.
Sozialversicherung treibt Familien weiterhin in die Armut
Der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) zeigen im jährlich erscheinenden Horizontalen Vergleich auf, dass familienblinde Sozialabgaben für die stetige Familienarmut verantwortlich sind. Bereits eine Familie mit zwei Kindern und einem Durchschnittseinkommen von 35.000 Euro fällt – nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben sowie inklusive Kindergeld – mit rund 2.800 Euro unter das steuerliche Existenzminimum.