Ex-Partner zur Grundbuch Einsicht berechtigt

15. April 2019

München/Berlin(DAV). Trennt sich ein Paar, das gemeinsam ein Haus gebaut hat, kann der Ex-Partner, der beim Bau erheblich mitgeholfen hat, eine Entschädigung verlangen. Er muss seine Ansprüche gegenüber dem Grundstückseigentümer geltend machen können. Dafür kann die Einsicht in das Grundbuch notwendig sein.

Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 26. Juli 2018 (AZ: 34 Wx 239/18).

Die Partner waren nicht miteinander verheiratet. Sie errichteten gemeinsam ein Haus auf dem Grundstück, das die Frau angeblich von ihrem Großvater bekommen hat. Nach der Trennung wollte der Mann einen Ausgleich für die von ihm als Heizungsbauer und Sanitätsinstallateur erbrachten Arbeiten bekommen. Da er dies gegenüber dem Eigentümer geltend machen musste, verlangte er Auskunft darüber, wer Eigentümer an dem Grundstück ist. Das Grundbuchamt lehnte seinen Antrag allerdings mangels rechtlichen Interesses ab.

Vor dem Oberlandesgericht war der Mann letztlich erfolgreich. Das Grundbuchamt müsse ihm ein Einsichtsrechts in die Grundakten gewähren – zumindest dahingehend, wer Eigentümer des Grundstücks sei. Wäre seine ehemalige Partnerin Eigentümerin, hätte er seine Arbeitsleistung tatsächlich an sie erbracht und könne einen Ausgleich von ihr verlangen. Dieses wirtschaftliche Interesse an der Auskunft, wer für das Grundstück als Eigentümer eingetragen ist, reiche aus, um einen Anspruch auf die Auskunft zu haben.

Quelle und Information: www.dav-familienrecht.de

Print Friendly, PDF & Email


Weitere Meldungen: