Betriebsschließungsversicherungen greifen allenfalls ab dem Zeitpunkt zu dem das Corona-Virus im Infektionsschutzgesetz aufgeführt wurde

4. Dezember 2021

Der für Rechtsstreitigkeiten über Versicherungsverhältnisse zuständige 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle hat seine Rechtsprechung zu Betriebsschließungsversicherungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie mit Urteil vom 18. November 2021 fortgeführt (Az. 8 U 123/21).

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