Der für Rechtsstreitigkeiten über Versicherungsverhältnisse zuständige 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle hat seine Rechtsprechung zu Betriebsschließungsversicherungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie mit Urteil vom 18. November 2021 fortgeführt (Az. 8 U 123/21).
Betriebsschließungsversicherungen greifen allenfalls ab dem Zeitpunkt zu dem das Corona-Virus im Infektionsschutzgesetz aufgeführt wurde
4. Dezember 2021 4. Dezember 2021