Die landesgesetzliche Zuordnung der nordrhein-westfälischen Polizeipräsidenten zum Kreis politischer Beamter, die jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können, ist nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts verfassungswidrig.
Einstufung von Polizeipräsidenten als politische Beamte verfassungswidrig
29. Dezember 2021 21. Dezember 2021