Mit Beschluss hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts einem Eilantrag der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) (Antragstellerin) gegen die Stadt Osnabrück (Antragsgegnerin) überwiegend stattgegeben. Die Kammer verpflichtete die Antragsgegnerin die Namen und die Wohnorte der Personen, die die Corona-Protest-Demonstrationen in Osnabrück am 4., 11. und 18.12.2021 angezeigt haben, nicht aber deren konkrete Anschriften, zu nennen.
Preisgabe der Namen und Anschriften der Veranstalter einer Reihe von Corona-Protest-Demonstrationen
18. Dezember 2021 17. Dezember 2021