Die Regelung über den Anspruch eines Zuschlages bei Mehrlingsgeburten ist nicht auf Mehrfachadoptionen übertragbar. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) in seinem Urteil vom 30.04.2021 entschieden (Az. L 13 EG 15/18), gegen das jetzt Revision eingelegt worden ist (BSG B 10 EG 2/21 R).
Elterngeld – Kein Zuschlag bei Mehrfachadoptionen
1. Dezember 2021 29. November 2021