Mit Urteil vom 15.12.2021 hat die 4. Kammer des Gerichts die Klage der Betreiberin des Boxhotels in Hannover überwiegend abgewiesen. Diese wandte sich gegen die Nebenbestimmung in der von der beklagten Landeshauptstadt erteilten Baugenehmigung, dass die unterbrechungsfreie Übernachtungsdauer pro Gast auf maximal drei aufeinanderfolgende Nächte begrenzt sei.
Keine Aufenthaltsdauer von mehr als drei Tagen im BoxHotel
25. Dezember 2021 20. Dezember 2021