Auf Parkplatzauffahrt zurückgesetzt – volle Haftung

6. Dezember 2021

Buxtehude/Berlin (DAV). Wer auf einer Parkplatzauffahrt zurücksetzt, haftet beim Unfall allein. Dies entschied das Amtsgericht Buxtehude am 7. Mai 2021 (AZ: 31 C 44/21). Wenn das hintere Fahrzeug bereits stand, entfällt auch dessen Betriebsgefahr, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

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