Mannheim/Berlin (DAV)). In Deutschland gilt das Apothekenmonopol. Arzneimittel dürfen nur in einer Apotheke oder über Versandhandel vertrieben werden. Daher darf eine niederländische Versandapotheke auch nicht in den Räumen einer ehemaligen Apotheke apothekenpflichtige Arzneimittel mittels eines Automaten vertreiben.
Keine Ausgabe von Arzneimitteln über Videoterminal
19. Dezember 2021 18. Dezember 2021