Wiesbaden/Berlin (DAV). Das neue Wohnungseigentumsgesetz führt zu vielen Änderungen, die Beiräte, Wohnungseigentümer und auch Verwalter vor noch ungelöste Probleme stellen. Sei es die Frage, wer nun zuständig ist oder welche Regelungen aus der Teilungserklärung weiter gelten oder nicht.
Es kann nur einen Verwalter für die Gemeinschaft geben
5. Dezember 2021 4. Dezember 2021