Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 4/21 R).
Weg vom Bett ins Homeoffice gesetzlich unfallversichert
13. Dezember 2021 12. Dezember 2021