Teilnahme an Veranstaltungen bei krankheitsbedingten Störungen behinderter Menschen

12. Juli 2021

Stuttgart/Berlin (DAV). Grundgedanke der Inklusion ist es, behinderte Menschen in die Gesellschaft zu integrieren. Dazu zählen auch Teilhaberechte wie der Besuch öffentlicher Veranstaltungen. Und zwar auch dann, wenn behinderte Menschen sichtbar anders sind oder durch unwillkürliche Lautäußerungen auffallen.

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