Stuttgart/Berlin (DAV). Grundgedanke der Inklusion ist es, behinderte Menschen in die Gesellschaft zu integrieren. Dazu zählen auch Teilhaberechte wie der Besuch öffentlicher Veranstaltungen. Und zwar auch dann, wenn behinderte Menschen sichtbar anders sind oder durch unwillkürliche Lautäußerungen auffallen.
Teilnahme an Veranstaltungen bei krankheitsbedingten Störungen behinderter Menschen
12. Juli 2021 12. Juli 2021