Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Abtretung von Hartz-IV-Ansprüchen zur Tilgung von Altschulden nicht im wohlverstandenen Interesse des Leistungsberechtigten liegt und damit unwirksam ist.
Abtretung von Hartz-IV-Ansprüchen nur im wohlverstandenen Interesse
5. Juli 2021 5. Juli 2021