Saarländische Armutskonferenz begrüßt Urteil zu Unterkunftskosten

8. Juli 2021

Die Saarländische Armutskonferenz hat das jüngste Urteil des Saarländischen Landessozialgerichts zur Berechnung der Wohnungskosten armer Menschen durch die Jobcenter ausdrücklich begrüßt. Danach müssen Wohnungskosten für Leistungsbeziehende, orientiert am Wohngeldgesetz, plus 10 Prozent, erstattet werden. Die Jobcenter hätten sich an die Vorgaben des Bundessozialgerichts zu halten. Die selbst erstellten Konzepte seien nicht schlüssig.

Weiterlesen