Vorhaut vor 18 Jahren entfernt – kein Schmerzensgeld für Spätfolgen

5. Juli 2021

Ein 24-jähriger Mann aus Kleve, dem als Kind im Alter von 5 Jahren wegen einer diagnostizierten Phimose operativ die Vorhaut entfernt wurde und der darunter heute leidet, kann von dem behandelnden Urologen kein Schmerzensgeld verlangen. Dies hat der für das Arzt-haftungsrecht zuständige 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf entschieden.

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