Beim Umlaufbeschluss müssen weiterhin alle zustimmen

19. Juli 2021

Hamburg-St. Georg/Berlin (DAV). Die WEG Reform 2020 hatte unter anderem zum Ziel den Eigentümern mehr Entscheidungskompetenzen zu geben: so können viele Entscheidungen mit einfacher Mehrheit getroffen werden und die Eigentümerversammlung ist so gut wie immer beschlussfähig, es müssen nicht mehr in der Regel mehr als 50 % der Eigentümer anwesend sein.

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