Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen hat den Landkreis Göttingen verpflichtet, einem dreijährigen Kind aus der Gemeinde Staufenberg ab sofort einen wohnortnahen sechsstündigen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung nachzuweisen (2 B 122/21).
Verwaltungsgericht verpflichtet Landkreis zum Nachweis eines Kindergartenplatzes
24. Juli 2021 22. Juli 2021