Rennmodus erhöht Betriebsgefahr

18. Juni 2021

Touristenfahrt mit hoher Geschwindigkeit auf einer Motorsport-Rennstrecke ist so unfallträchtig, dass auch bei einem fremdverschuldeten Unfall die Haftung aus Betriebsgefahr bleibt. Wird eine Motorsport-Rennstrecke bei einer Touristenfahrt mit einer den Sichtverhältnissen nicht angepassten, hohen Geschwindigkeit (im „Rennmodus“) befahren, erhöht das die Betriebsgefahr, so dass diese bei einem Unfall auch dann nicht zurücktritt, wenn den Unfallgegner ein grobes Verschulden trifft.

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