Gemeinnützige Musikvereine, die nicht nur untergeordnet ausbilden, dürfen auch für gezahlte Mitgliedsbeiträge Spendenbescheinigungen ausstellen. Dies hat der 10. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem heute veröffentlichten Urteil vom 25.02.2021 entschieden (10 K 1622/18).
Mitgliedsbeiträge an ausbildende Musikvereine sind bei der Einkommensteuer absetzbar
2. Juni 2021 30. Mai 2021