Zahnfehlstellung keine Anomalie – Versicherungsklausel unzulässig

14. Juni 2021

Frankfurt/Berlin (DAV). Fragen einer Krankenversicherung bei Vertragsabschluss, die eine Wertung des Versicherungsnehmers voraussetzen, sind grundsätzlich unzulässig. Sie können deshalb auch keine Anzeigepflicht begründen. Fragt die Krankenversicherung bei Vertragsabschluss einer privaten Krankheitskostenversicherung nach bestehenden „Anomalien“ in Bezug auf Zahnfehlstellungen, ist dies zu unklar. Sie darf daher die Kostenübernahme für kieferorthopädische Behandlungen nicht verweigern.

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