Nürnberg/Berlin (DAV). Wer auf seinem Grundstück einen Bagger bewegt, muss sich zuerst vergewissern, niemanden zu schädigen. Ist das eigene Grundstück nicht als Privatgrundstück erkennbar und die Baustellen nicht beschildert, haftet ein Baggerführer bei einem Unfall zu drei Viertel.
Teure Pinkelpause – Baggerschaufel zerstört geparktes Cabrio
1. Juni 2021 30. Mai 2021