Müssen vor Ausbruch der Covid19-Pandemie gebuchte Hotelzimmer pandemiebedingt storniert werden, kann dies eine hälftige Teilung der Buchungskosten rechtfertigen. Das hat der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln mit Urteil vom 14.05.2021 – 1 U 9/21 – entschieden.
Bei pandemiebedingter Stornierung von Hotelzimmern hälftige Kostenteilung gerechtfertigt
23. Juni 2021 18. Juni 2021