Ihnen müssen die wesentlichen Elemente, die zur Prüfung der Richtigkeit der Berechnung der Rentenhöhe unerlässlich sind, weiterhin entnommen werden können. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) in seinem Urteil vom 09.03.2021 entschieden (Az. L 18 R 306/20).
Rentenbescheide mit Begründungsmangel
24. Juni 2021 18. Juni 2021