Ab 2. August 2021 werden alle Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, bei der Beantragung von neuen Personalausweisen die Abdrücke ihres linken und rechten Zeigefingers auf dem Chip der Dokumente speichern zu lassen.
Ab 2. August 2021 Zwang zur Speicherung von Fingerabdrücken im Personalausweis
1. August 2020 1. August 2020