Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat entschieden, dass als Lebensmittel vertriebene Produkte, die Cannabidiol (CBD) enthalten, ohne vorherige Zulassung nicht in Verkehr gebracht werden dürfen.
Verbot cannabidiolhaltiger Lebensmittel
26. April 2022 26. April 2022