Kläger erhält Arbeitslosengeld II für Zeltplatzmiete

18. April 2022

Dies hat das Landessozialgericht (LSG) im Urteil vom 10.02.2022 entschieden (L 19 AS 1201/21). Der Kläger bezog während eines Klinikaufenthaltes Arbeitslosengeld II in Höhe des Regelbedarfs. Nach seiner Entlassung mietete er u.a. von Juni bis September 2019 auf einem Campingplatz einen Zeltplatz an und wohnte darauf in einem Zelt.

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