Hamm/Berlin (DAV). Bei einer Reflexhandlung wegen eines Wildtiers kann man Schadensersatz verlangen, wenn es sich um ein größeres Tier wie ein Reh handelt. Der Beweis für einen Ausweichunfall ist dann auch dann erbracht, wenn sich der Zeuge hinsichtlich des Abstandes und der Geschwindigkeit verschätzt.
Wildunfall – Schadensersatz nach Ausweichmanöver
19. April 2022 18. April 2022