Erhebung besonderen Kirchgeldes in glaubensverschiedener Ehe rechtmäßig

13. April 2022

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße hat mit Urteil vom 28. März 2022 entschieden, dass die Erhebung eines besonderen Kirchgeldes auch dann rechtmäßig ist, wenn der kirchenangehörige Ehegatte über ein eigenes Einkommen verfügt, das der Kircheneinkommensbesteuerung unterliegt.

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