München/Berlin (DAV). Zum Schadensersatz beim Diebstahl von Autoteilen gehört auch die Reparatur der Beschädigungen. Der Dieb muss also auch diese Ansprüche erstatten. Dies ergab sich aus einem Verfahren beim Amtsgericht München am 22. September 2021 (AZ: 112 C 8143/21). Dort einigten sich der Geschädigte und der Täter auf die Bezahlung des Lackschadens, der durch den Diebstahl der Fahrzeugteile entstanden war.
Lackschäden bei Diebstahl von Fahrzeugteilen zu ersetzen
2. April 2022 29. März 2022