Widerrufenes Testament kann nicht reaktiviert werden

21. April 2022

München/Berlin (DAV) Menschen ändern oftmals im Laufe ihres Lebens ihren Willen, auch ihren letzten! Manchmal möchten sie zu einer früheren Entscheidung, einem früheren Testament zurückkehren. Doch dabei gibt es jedoch juristische Fallstricke, die zu beachten sind: So erlangt ein durch ein nachfolgendes privatschriftliches Testament widerrufendes notarielles Testament nicht dadurch (erneute) Wirksamkeit, dass es durch den Erblasser (erneut) mit Datumsangabe unterschrieben wird, urteilt das Oberlandesgericht (OLG) München in seinem Beschluss vom 26.1.2022 (31 Wx 441/21).

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