Die landesweit für Diziplinarsachen zuständige 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat dem Beklagten, der bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand im Jahr 2017 seinen Dienst als Obergerichtsvollzieher an einem Amtsgericht im nördlichen Landesteil verrichtet hat, das Ruhegehalt aberkannt.
Aberkennung des Ruhegehalts eines Gerichtsvollziehers
9. April 2022 10. April 2022