Eine Arbeitsplatzbewerberin steht bei der Besichtigung des Unternehmens im Rahmen eines eintägigen unentgeltlichen „Kennenlern-Praktikums“ unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts entschieden (B 2 U 13/20 R).
Arbeitsplatzbewerberin bei Betriebsbesichtigung gesetzlich unfallversichert
10. April 2022 10. April 2022