Schwerkranke Menschen haben nach derzeitiger Rechtslage keinen Anspruch auf den Zugang zu einem Betäubungsmittel zur Selbsttötung. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit nunmehr den Beteiligten zugestellten Urteilen vom 24. November 2020 entschieden. Damit hat es drei gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtete Klagen abgewiesen, die auf die Erteilung einer Erwerbserlaubnis für das Präparat Natriumpentobarbital gerichtet waren.
Kein Anspruch auf den Zugang zu einem Betäubungsmittel zur Selbsttötung
17. Dezember 2020 11. April 2023