Kinderbetreuungskosten sind um einen steuerfrei gezahlten Arbeitgeberzuschuss zu kürzen. Das hat das Finanzgericht Köln mit seinem heute veröffentlichten Urteil vom 14.08.2020 14 K 139/20 entschieden.
Kein Abzug von Kinderbetreuungskosten bei steuerfrei gezahlten Arbeitgeberzuschüssen
15. Dezember 2020 13. Dezember 2020