Der Kläger ist seit dem Jahr 1984 als Energieanlagenelektroniker im Außendienst im Bereich der Stromzählermontage bei der Beklagten, einem Netzbetreiber, beschäftigt. Er ist aufgrund tariflicher Vorschriften ordentlich unkündbar. Für seine Tätigkeit hatte die Beklagte dem Kläger ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt, dessen private Nutzung sie untersagt hatte.
Private Nutzung Dienstfahrzeug … Kündigung
24. Dezember 2020 19. Dezember 2020