Darmstadt/Berlin (DAV). Beschäftigte sind auf Dienstreisen gesetzlich unfallversichert. Organisiert eine Firma aber zur Kundenbindung eine Skireise in die USA, liegt bei einem Unfall des Geschäftsführers kein Arbeitsunfall vor. Es besteht kein Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Dienstreisen sind gesetzlich unfallversichert – Skifahren dabei nicht
31. Dezember 2020 26. Dezember 2020