Tennis in der Halle bleibt verboten

2. Dezember 2020

Das Oberverwaltungsgericht hat es heute abgelehnt, das Verbot des Individualsports innerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen vorläufig außer Vollzug zu setzen. Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes ist Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig.

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