Das Oberverwaltungsgericht hat es heute abgelehnt, das Verbot des Individualsports innerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen vorläufig außer Vollzug zu setzen. Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes ist Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig.
Tennis in der Halle bleibt verboten
4. Dezember 2020 2. Dezember 2020