Das gegenüber einer Polizeibeamtin ausgesprochene Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wegen der Mitgliedschaft in mehreren WhatsApp-Gruppen ist rechtmäßig. Das hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom heutigen Tage entschieden und damit den gegen das Land Nordrhein-Westfalen gerichteten Antrag der Polizistin im Eilverfahren abgelehnt.
Mitgliedschaft in mehreren WhatsApp-Gruppen
22. Dezember 2020 19. Dezember 2020