Mitgliedschaft in mehreren WhatsApp-Gruppen

19. Dezember 2020

Das gegenüber einer Polizeibeamtin ausgesprochene Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wegen der Mitgliedschaft in mehreren WhatsApp-Gruppen ist rechtmäßig. Das hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom heutigen Tage entschieden und damit den gegen das Land Nordrhein-Westfalen gerichteten Antrag der Polizistin im Eilverfahren abgelehnt.

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