Nur einen Tag nach dem Bundestag hat der Bundesrat am 18. Dezember 2020 das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens gebilligt. Es kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.
Insolvenzverfahren von sechs auf drei Jahre
21. Dezember 2020 19. Dezember 2020